Das österreichische Familien-Portal

  Home > Family > Elternfratz > Finanzen und Recht > Kein Neustart ohne Krise!
WERBUNG

Mutterschutz, Karenz & Co

Kennen Sie Ihre Rechte?

Prinzipiell hängen die Schutzbestimmungen von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Mütter mit unbefristeten Dienstverträgen sind ab der Mitteilung der Schwangerschaft ...

Kein Neustart ohne Krise!

fratz&co: Was ist bei Kreditabschluss zu beachten?

Ralph Decker: Es gibt viele Punkte. Um einige zu nennen: angebotener Zinssatz (fix oder variabel), Zinssatzänderungen – an welchen Indikator ist der Zinssatz gebunden –, Höhe der Kreditnebenkosten, vorzeitige Tilgung ohne Kosten möglich, welche Sicherheiten werden von der Bank verlangt, müssen Nachbesicherungspflichten eingegangen werden etc.

fratz&co: Zinsen steigen plötzlich ins Unermessliche – bei Abschluss waren es noch verlockende 4 Prozent p. a., heute sind es 6 Prozent und mehr. Was kann ich tun?

Ralph Decker: Prinzipiell sollte man bei Abschluss eines Kredites auch berechnen lassen, wie stark sich die Monatsrate bei steigenden Zinsen verändert. Stark steigende Zinsen kommen jedoch nicht aus heiterem Himmel. Die Zinsentwicklung hängt sehr stark mit der Entwicklung der Inflationsrate und der Entwicklung der Konjunktur zusammen. Manche Kreditgeber bieten Absicherungsinstrumente an, beispielsweise Zinsfixierungen oder Zinscaps.

fratz&co: Was passiert, wenn ich kurzfristig die Raten meines bestehenden Kredites nicht mehr tilgen kann? Wie reagiere ich am besten?

Ralph Decker: Sind Zahlungsschwierigkeiten zu erwarten, sollte man sich umgehend mit dem Kreditinstitut in Verbindung setzen. Besteht bereits ein Rückstand, verringert sich der Handlungsspielraum. Prinzipiell ist jedes Institut daran interessiert, dass der Kreditvertrag bis zum Tilgungsende läuft. Bei Engpässen kann die Bank vorübergehend die Tilgung aussetzen und nur die Zinsen verlangen oder für kurze Zeit eine gänzliche Aussetzung der Rückzahlung gewähren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Restlaufzeit zu verlängern.

fratz&co: Welche Schritte setzt der Kreditgeber im Falle eines Zahlungsrückstands?

Ralph Decker: Kommt es zu einem Zahlungsrückstand, wird der Kunde informiert bzw. gemahnt. Reagiert der Kunde nicht und kommt es zu keiner Vereinbarung, wie die Situation bereinigt werden kann, wird der Kreditakt an die Rechtsabteilung des Instituts weitergeleitet. Reagiert der Kunde immer noch nicht, kommt es seitens des Instituts zur Exekution.

fratz&co: Wer ist in solchen Fällen mein Ansprechpartner beim Kreditgeber?

Ralph Decker: Es empfiehlt sich Schritt für Schritt vorzugehen. Man kann sich an das Schalterpersonal wenden oder an den persönlichen Betreuer. Fühlen Sie sich hier nicht gut beraten, können Sie jederzeit ein Gespräch mit dem Vorgesetzten verlangen. Im Falle einer Nicht- Einigung besteht auch die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann des jeweiligen Instituts zu wenden. Überparteiliche Organisationen (AK, VKI etc.), die sich für die Anliegen von Konsumenten einsetzen, stehen im Krisenfall ebenso mit Rat und Tipps zur Seite.

fratz&co bedankt sich für das Gespräch!

ratz fratz

Ralph Decker Langjährige Erfahrung im Bereich Wohnraumfinanzierung (16 Jahre). Vater einer 19 Monate alten Tochter, begeisterter Freizeitsportler. Mehr zum Finanzthema: www.deckerfinanz.at

 







Mitreden:

Zu diesem Artikel gibt es 0 Kommentare

Kommentar schreiben: Artikel empfehlen:
Login:
Passwort:
Empfänger: Name:*
E-Mail:*
Absender: Name:*
E-Mail:*
   
WERBUNG