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Prinzipiell hängen die Schutzbestimmungen von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Mütter mit unbefristeten Dienstverträgen sind ab der Mitteilung der Schwangerschaft ...

So schön neu

Text: Gilbert Brandl
Neues muss her! Wenn die Tage wieder länger werden und die Sonnenstrahlen so manches düstere Wintereck in der Wohnung erhellen, stehen die Zeichen auf Erneuerung: Hier müsste dringend Hand angelegt werden, schreit es förmlich von der Raufasertapete, die schon längst in die Jahre gekommen ist und nur mehr das Auge beleidigt. Und auch die Fenster halten nicht mehr dicht, so wie einst. Ob Anbau, Ausbau oder einfach nur Verschönerung: Renovieren ist ein Abenteuer – und eine Herausforderung für jeden Haus- oder Wohnungsherren.
Um den Substanzwert einer Immobilie zu erhalten, sind laufend Investitionen notwendig. Bauprofis raten daher allen Eigenheim- und Wohnungsbesitzern, jährlich sieben bis acht Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Instandhaltungsmaßnahmen zurückzulegen. In den ersten Jahren ist nicht viel zu tun, aber nach zehn bis 15 Jahren beginnt’s … und nach 20 Jahren gehen die Reparaturen richtig ins Geld. Eine neue Heizung soll her, die Wasserleitungen taugen nicht mehr, Klo und Bad müssen raus. Wehe dem, der zu lange wartet: Entweder muss er später sehr viel mehr Geld investieren, um das Heim wieder marktfähig zu machen – oder gewaltige Abstriche am etwaigen Verkaufserlös hinnehmen.

Energiegeiz ist geil

Energiesparen liegt voll im Trend: Der Markt für Dämmstoffe ist beinahe leer gekauft, Handwerker müssen Sanierungswillige auf Ende 2009 vertrösten. Weil die Preise für Öl, Gas und Strom konstant auf relativ hohem Niveau bleiben, lohnen sich Energiespar-Maßnahmen mehr denn je. Zwar steigen auch die Preise dafür stetig: So kostet die fachmännische Sanierung einer mittelgroßen Doppelhaushälfte mit einem Wärmeverbundsystem etwa 15.000 Euro. Der Einbau neuer Fenster mit niedrigem Wärmeverlust schlägt sich mit etwa 10.000 bis 15.000 Euro zu Buche, und eine umfassende Dämmung des Daches kostet mindestens weitere 8.000 Euro. Die steigenden Energiepreise beschleunigen allerdings die Amortisierung der Sanierungskosten. Also: Gehen wir’s an!

Die ersten Schritte

Am Anfang stehen die Bestandsaufnahme und die Ermittlung des zu erwartenden Sanierungsbedarfs von Wohnung oder Haus. Gehen Sie mit einem gerüttelten Maß an Realismus an die Planung heran: Denn oftmals ergibt eine Maßnahme (z. B. Fassadenerneuerung) zwangsläufig auch die andere (Fensteraustausch).
Planung, Kostenvoranschläge, Förderanträge, Bewilligungen, Überwachung des Baufortschritts – mit der fratz&co-Checkliste (siehe Kasten) in Händen kann eigentlich nichts mehr schief gehen!
Apropos Kostenvoranschlag: Dieser ist in der Regel kostenlos, außer Sie werden auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Allerdings sind diese unverbindlichen – kostenfreien – Voranschläge nur Richtwerte. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag sagt der Unternehmer zu, dass die berechnete Summe das garantierte Maximum des Preises darstellt. Er kann sich jedoch ausdrücklich Preissteigerungen (z. B. infolge kollektivvertraglicher Lohnerhöhungen) vorbehalten. Werden Sie über die Möglichkeit beträchtlicher Kostenüberschreitungen nicht informiert, so müssen Sie diese am Ende auch nicht bezahlen.

Stichwort Förderung

Renovierungsmaßnahmen belasten – auch wenn sie in der Folge Kosten sparen – das Haushaltsbudget zunächst gehörig. Dennoch: Bis zum abbröckelnden Putz zu warten, kommt ungleich teurer, als rechtzeitig vorzubeugen. Die einzelnen Länder und Gemeinden bieten umfangreiche Förderungen an, vor allem wenn es um Energiesparmaßnahmen geht.
Im Wesentlichen sind in Sachen Förderungen folgende Kriterien relevant:
• Wie sind Gebäudealter und Zustand?
• Welches Haus, welche Wohnung wird gefördert? Gewisse „gebäudebezogene" Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Nutzfläche/Haus oder Wohnung).
• Wer bekommt die Förderung? Die „personenbezogenen“ Voraussetzungen orientieren sich individuell am Familieneinkommen.
• Art und Höhe der Förderung? Es gibt einmalige Zuschüsse oder Annuitätenzuschüsse (Finanzierung über Bankdarlehen, Eigenmittel und erhöht bei Energiesparmaßnahmen).
• Abwicklung der Förderung?
Wenn Sie sich durch den Förderdschungel von Land und Gemeinde gekämpft und Ihre Anträge gestellt haben, heißt es warten: auf die Zusicherung und – natürlich – auf die Auszahlung. Achtung: Allfällige Termine, Stichtage und Indexanpassungen nicht aus den Augen verlieren!

Sparpotenzial Energie

Pro Haus lassen sich mit einer Komplett-Modernisierung mehr als 1.000 Euro pro Jahr an Energiekosten einsparen. Nach Adam Riese würde sich eine umfassende Sanierung Ihres Hauses also erst nach über 35 Jahren auszahlen. Da allerdings zu erwarten ist, dass die Öl-, Gas und Strompreise weiter ansteigen, dürfen Sie mit einer viel schnelleren Amortisation rechnen.
Eine qualifizierte Energiesparberatung beschreibt Schwachpunkte und Möglichkeiten, wie diese im Rahmen einer Renovierung zu beseitigen sind. Kalkulieren Sie auf jeden Fall genug Geld für die Dämmung Ihres Hauses und die Modernisierung der Heizungsanlage ein. Auch die alten Heizkörper sind bei der Renovierung nicht außer Acht zu lassen – dort geht oftmals sehr viel Energie verloren. Beziehen Sie in Ihre Sanierungsplanung Alternativen ein: Solaranlagen, Wärmepumpen und Pelletheizungen sind die wohl energieeffizientesten Quellen des Sparens.

Ihren Ausweis, bitte!

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Wird ein Gebäude vermietet, verpachtet oder verkauft, so hat der Eigentümer dem potenziellen Mieter oder Käufer – etwa im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung – auf Nachfrage nun einen Energieausweis vorzulegen. Dieser zeigt den energetischen Zustand eines Gebäudes an und offenbart, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen sich seine Energiebilanz verbessern lässt. Zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, bereits seit dem 1. Juli 2008 verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude gilt diese Regelung seit 1. Jänner 2009.
Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es schreibt auch vor, dass bei Neubauten ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen ist. Das geschieht unter anderem mittels Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Bis zum Jahr 2020 soll so der Anteil der erneuerbaren Energie an der Wärmeversorgung in Österreich von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen.







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