Väter in Karenz

Gerade mal 3,5 Prozent aller österreichischen Väter gehen in Karenz, also etwa 5400 Männer. Immerhin, denn vor sechs Jahren waren es noch weniger als zwei Prozent. Viel weiter lässt sich die Zahl nicht zurückverfolgen, eine echte Vaterkarenz gibt es hierzulande erst seit dem Jahr 2000. Nach einer dringenden Forderung der EU wurde auch Vätern das Recht zugebilligt, sich eine Zeit lang voll oder teilweise aus ihrem Job auszuklinken, um ganz und gar Papa zu sein.
Kündigungsschutz: Ja, aber.
Die Karenzregelung funktioniert analog zu jener der Mütter: Nach der Geburt eines Kindes kann jeder Vater mit Ende des Mutterschutzes – Vaterschutz gibt es nicht – in Karenz gehen. Diese muss mindestens drei Monate und darf maximal zwei Jahre dauern. Diese zwei Jahre kann man sich mit der Partnerin teilen, bis zu zweimal darf abgewechselt werden.
Gleichzeitig in (Teilzeit-)Karenz gehen, wie es zum Beispiel in Deutschland möglich ist, können die beiden Elternteile nicht. Wie bei den Müttern gilt auch für Väter in Karenz ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, der bis vier Wochen nach Ende der Karenzzeit gilt.
Theoretisch gilt dieser Schutz auch vor Antritt der Karenz ab Bekanntgabe. Da werdende Väter nicht schwanger sind, gibt es da allerdings einige Fallstricke zu beachten: Man sollte die Karenz keinesfalls vor der Geburt und nicht früher als vier Monate vor Antritt bekanntgeben, zu diesem Zeitpunkt besteht nämlich noch kein Kündigungsschutz.
Nach der Geburt heißt es aber handeln: Wenn man gleich zu Beginn die Karenz antreten möchte, muss der Arbeitgeber das spätestens acht Wochen nach der Geburt wissen. Löst man seine Partnerin ab, hat die Meldung spätestens drei Monate vor Ende des Karenzteils der Mutter zu erfolgen. Hier gilt es sich genau zu informieren, sonst ist der Kündigungsschutz dahin.
Neue Rollen
Und der ist, wie der Fall Antoine Hauska zeigt, dringend notwendig. Noch zeigen die Unternehmen für Väter, die in Karenz gehen, eher wenig Verständnis. Das ist ein Grund für die geringe Zahl der Karenzväter, wie eine Studie der Forschungsstelle Männerberatung Graz zeigt, die letztes Jahr im Auftrag der Entwicklungspartnerschaft „Karenz und Karriere” erstellt wurde.
Als hinderlich erweist sich auch das traditionelle Rollenverständnis der Österreicherinnen und Österreicher: Viele Männer sehen sich gerne als Ernährer, viele Frauen für die Familienbetreuung prädestiniert. Wer das Schema durchbricht, muss sich schnell einmal rechtfertigen. Mängel erkennen die Autoren der Studie auch beim Kinderbetreuungs- Angebot und bei der finanziellen Kompensation der elterlichen Arbeit. Männer verdienen im Schnitt mehr als Frauen, deshalb ist eine Vaterkarenz oft mit empfindlichen finanziellen Einbußen verbunden.
In diesem Zusammenhang kritisiert die Studie auch die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld, die es vielen gut verdienenden Vätern praktisch unmöglich macht, mit ihrem Arbeitgebern eine vernünftige Teilzeit-Karenzregelung zu finden. Dabei sollte das Kindergeld den Vätern die Karenz schmackhaft machen: Wenn auch der zweite Elternteil in Karenz geht, verlängert sich der Kindergeldbezug auf 36 Monate.
Beispiel Skandinavien
Die Väterkarenz scheitert also oft an den gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel anderer europäischer Länder. Besonders Skandinavien wird gerne als Vorbild herangezogen. Im kleinen Island etwa gehen acht von zehn Männern in Karenz. Der Grund: Wenn der Vater das nicht tut, werden der Familie drei Monate von der Karenz abgezogen. Noch wichtiger ist jedoch, dass man als Mann oder Frau in Karenz in Island 80 Prozent des letzten Verdienstes bekommt … So ist es auch in Schweden.
Dafür sind die Karenzzeiten dort kürzer: ein Jahr in Schweden, neun Monate in Island. Die Erfahrungen aus Skandinavien zeigen, dass gerade diese kurzen, gut bezahlten Karenzzeiten dafür sorgen, dass Kinder und Karriere einander nicht mehr ausschließen. Und das motiviert gerade Väter, sich stärker in die Familienarbeit einzubringen – auch nach der Karenz. Voraussetzung dafür sind jedoch hochwertige, flexible und ausreichende Kinderbetreuungsplätze.
In Schweden hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag das Recht auf einen Betreuungsplatz. Davon profitieren Kinder, Mütter, Väter und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter trotz Kindersegens zeitig wieder an Bord haben. Der einzige Wermutstropfen: Das schwedische Sozialsystem verursacht immense Kosten, die sich in rekordverdächtig hohen Steuern niederschlagen.
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