Babypause ade – Wiedereinstieg juchhe!

Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Elternteilzeit … Begriffe, die vor allem in Wahlkampfzeiten gerne bemüht werden. Doch sobald an die eigene Familienplanung gedacht wird, bekommen diese Begriffe noch eine zunehmende Gewichtung. Vor allem Frauen, die bis zum Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft mitten im Berufsleben stehen, stellen alsbald die „D-Frage“. Die Frage nach dem …und was wird danach? Wenn das Kind größer oder die Karenzzeit zu Ende ist, respektive gar das  Familienbudget dringend einer Aufbesserung bedarf? Natürlich steht am Anfang der Familienvergrößerung immer die Freude im Vordergrund. Aber die Zeit verfliegt schneller als geahnt und auch der Arbeitgeber hat die Möglichkeit seine Interessen nach der Decke zu strecken. Muss ein Unternehmer beispielsweise alle Bedingungen, die der Staat vorgibt, akzeptieren? Hat er einen Spielraum und wenn ja – zu welchen Gunsten? Mütter, die sich nach Ablauf der Karenz dazu entschließen wieder in ihren ursprünglichen Beruf oder in dieselbe Firma einzusteigen sind  – ohne ausreichende Information – plötzlich mit einem Wust an Fragen und Möglichkeiten konfrontiert, die leicht zu der einen oder anderen Fehlentscheidung führen können. Wer sich nach einer längeren Auszeit auf eine erfolgreiche Rückkehr ins Berufsleben vorbereiten möchte, braucht Klarheit über seine beruflichen Stärken, Interessen und Alternativen. Schon der Ausstieg vor der Geburt sollte mit Blick auf die geplante Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Mutterschaft und/oder Elternzeit erfolgen. Eine gute Beziehung der künftigen Berufsrückkehrerin zu ihrem Arbeitgeber bzw. ihren Kollegen ist die Grundlage, damit der Wiedereinstieg nach der Elternzeit möglichst reibungslos funktioniert. Als Conclusio gilt daher – nur wer schon vor der Karenz- und Kinderbetreuungszeit auch die Zeit danach plant, wird relativ sorgenfrei in den ursprünglichen Beruf oder sogar an den ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren können.

 
Trotzdem haben Eltern oft nur sehr unklare Vorstellungen, was damit gemeint ist. Fehlende Information wird den Betroffenen oftmals zum Verhängnis: Wenn Fristen versäumt oder Rechte nicht in Anspruch genommen werden, können sich auch Experten nur mehr um Schadensbegrenzung bemühen. Grund genug also, gut informiert zu sein! fratz&co zeigt anhand von konkreten Fällen, wie Fehler beim Wiedereinstieg vermieden werden können.

Die Mutter

Natalie Böhm, Angestellte im Sanitätsfachhandel, ein dreijähriger Sohn

fratz&co: Was haben Sie mit ihrem Arbeitgeber vor der Karenzzeit vereinbart?

Natalie Böhm: In der Schwangerschaft war ich wegen gesundheitlicher Probleme im vorzeitigen Mutterschutz. Als das Baby da war, habe ich das Geschäft besucht, in dem ich beschäftigt gewesen bin, und von dort aus den Chef des Unternehmens angerufen. Er hat mich gefragt, wie lange ich in Karenz bleiben will. Ich habe geantwortet: „Zweieinhalb Jahre, wenn das für Sie in Ordnung ist.“ Er hat gesagt, das würde so passen. Nach zwei Jahren und drei Monaten bin ich dann wieder hingegangen, um mir Unterlagen zum Einlesen zu besorgen. Da hat der Filialleiter wörtlich gesagt: „Wir brauchen Sie nicht mehr!“ „Dann müssen Sie mich kündigen“, habe ich geantwortet.

fratz&co: Sind Sie dann gekündigt worden?

Natalie Böhm: Ich habe nichts mehr gehört und bin schließlich wieder in die Filiale gegangen. Der Chef hat mir dann telefonisch gesagt: „Es gibt Sie in dieser Firma nicht mehr!“ Ich habe wiederholt, dass er mich dann eben kündigen und abmelden müsse. Darauf hat er gesagt: „Sie haben sich selbst gekündigt, weil Sie nach zwei Jahren nicht zum Dienst erschienen sind.“ Ich habe ihn natürlich an unsere telefonische Vereinbarung erinnert, aber er hat das Gespräch geleugnet.

fratz&co: Wie haben Sie das Problem dann gelöst?

Natalie Böhm: Ich habe meinem Chef schon am Telefon gesagt, dass ich mir das sicher nicht gefallen lassen werde. Ich bin zur Arbeiterkammer Niederösterreich gegangen. Dort hat man mir erzählt, dass es immer mehr Fälle gäbe, bei denen Frauen ihren Arbeitgeber  klagen, weil die Karenz nur mündlich vereinbart wurde. Die Expertin hat mir erklärt, der Arbeitgeber sei beweispflichtig, dass keine Karenzvereinbarung getroffen wurde. Eine Rechtsanwältin der AK hat den Fall dann übernommen und Geld für mich eingeklagt. Arbeiten wollte ich dort ohnehin nicht mehr, das wäre ja wegen des Betriebsklimas nicht mehr gegangen. Wir haben den Prozess Gott sei Dank gewonnen. Mein Chef hat nicht einmal Berufung angemeldet und mich dann endlich abgemeldet. Das ist wichtig, sonst bekommt man ja kein Arbeitslosengeld.

fratz&co: Hat Sie das Verfahren etwas gekostet?

Natalie Böhm: Nein, die Kosten in meinem Verfahren hat die Arbeiterkammer Niederösterreich übernommen.

fratz&co: Welche Zukunftspläne haben Sie jetzt?

Natalie Böhm: Momentan mache ich beim AMS einen Computerkurs und meinen Lehrabschluss im Verkauf. Wenn ich dann eine abgeschlossene Berufsausbildung habe, möchte ich eine Ausbildung beim WIFI machen, und zwar als Trainerin für Berufsorientierungskurse für Jugendliche.

fratz&co: Welchen Tipp würden Sie anderen Frauen für den Wiedereinstieg geben?

Natalie Böhm: Mit dem Arbeitgeber immer alles schriftlich vereinbaren. Und so früh wie möglich eine Tagesmutter suchen, dann fällt das Abnabeln leichter!

Die Expertin

Silvia Lechner-Stingl, AK Niederösterreich, Abteilung Arbeits- und Sozialrecht

fratz&co: Wie bewerten Sie aus Expertensicht diesen Fall?

Silvia Lechner-Stingl: Leider ist der Fall von Frau Böhm typisch. Viele Mütter glauben, die gesetzliche Karenzzeit würde zweieinhalb Jahre betragen. Die Arbeitgeber nützen das aus und wollen aus dem Nicht-Antreten der Arbeit nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit einen schlüssigen Austritt konstruieren.

fratz&co: Was muss man tun, damit man länger als zwei Jahre zu Hause bleiben kann?

Silvia Lechner-Stingl: Das Verwirrende an der Situation ist, dass man das Kinderbetreuungsgeld – je nachdem, welches Modell man gewählt hat – über den zweiten Geburtstag des Kindes hinaus beziehen kann. Die gesetzliche Karenzzeit dauert aber maximal bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes (§15 Mutterschutzgesetz) – das kann nicht oft genug betont werden! Will man länger zu Hause bleiben, muss man mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Karenzierungsvereinbarung treffen. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, solch eine längere Karenzierung zu gewähren.

Häufige gestellte Fragen zum Thema Karenz – AK-Experten antworten

Ich möchte neben der Karenz wieder einige Stunden beim gleichen Arbeitgeber arbeiten gehen. Ist eine geringfügige Beschäftigung ratsam?

Ja, das kann Vorteile haben. Eine geringfügige Beschäftigung ist ein eigenes Dienstverhältnis und hat keine Auswirkungen auf das Hauptdienstverhältnis und die Karenzbestimmungen. Wenn Sie merken, es geht nicht, können Sie die geringfügige Beschäftigung wieder beenden, ohne den Kündigungsschutz zu verlieren.

Ich bin zusätzlich zur Karenz mit 16 Wochenstunden bei meiner Firma beschäftigt. Was muss ich beachten?

Nur eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz sichert Ihnen den Kündigungsschutz. Wenn Sie sich nicht auf das Mutterschutzgesetz berufen haben, haben Sie keinen Kündigungsschutz mehr. Dann sind Sie eine normale Teilzeitbeschäftigte.

Mein Lebenspartner und ich möchten uns die Karenz teilen. Geht das?

Ja, auch dem Vater steht nach dem Väterkarenz-Gesetz ein Anspruch auf Karenz zu. Während der Karenz genießen Väter ebenfalls Kündigungsschutz. Die Karenz kann zweimal geteilt werden. Also zum Beispiel Mutter – Vater – Mutter (zusammen bis zum vollendeten 24. Lebensmonat des Kindes).

Ich will nach der gesetzlichen Karenz noch ein halbes Jahr zu Hause bleiben. Bis wann muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen?

Es gibt keine vorgeschriebene Frist. Aber bis zum zweiten Geburtstag des Kindes muss klar sein, wie es im Job weitergehen soll. Eine weitere Karenzierung ohne Bezüge muss vereinbart werden. Allerdings besteht nur bis drei Monate vor Ende der Karenz die Möglichkeit des Mutterschaftsaustritts mit Anspruch auf die halbe Abfertigung – wenn Sie unter das Modell „Abfertigung alt“ fallen.

Telefonische Beratung durch AK-Experten
AK Wien: Tel. 01 501 650
AK Oberösterreich: Tel. 050 96061
AK Niederösterreich: Tel. 01 588830

Infos

www.arbeiterkammer.at
Wichtig: Hier findet man eine Reihe von Musterbriefen zum Thema Karenz!

 

Foto: Shutterstock.com Zurijeta

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