Kinderbetreuung durch Au-pairs

Die gesetzliche Karenzzeit endet mit dem zweiten Lebensjahr des Kindes, der einzig verfügbare Kindergarten nimmt aber erst Dreijährige auf.

Oder: Der Kindergarten schließt um 16 Uhr, man selbst muss aber mindestens bis 17 Uhr arbeiten. Großeltern sind nicht verfügbar und der Göttergatte (so vorhanden) ist selbst beschäftigt. Wer hilft? Der bzw. die RetterIn in der Not ist in vielen Fällen ein Au-pair.

FRATZ & CO hat recherchiert, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.  Au-pairs sind junge Leute, die durch den Aufenthalt in Österreich ihre Deutschkenntnisse vertiefen und das österreichische Kulturund Gesellschaftsleben kennen lernen möchten. Sie werden in die Gastfamilie aufgenommen und helfen bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Dafür erhalten sie kostenlos Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld. Es ist darauf zu achten, dass das Beschäftigungsausmaß unter der Geringfügigkeitsgrenze laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) liegt; für das Jahr 2007 sind dies EUR 341,56 monatlich. Ich erkundige mich bei Frau Nolz (Verein familybusiness), einer Insiderin der Au-pair-Vermittlung, nach Wissenswertem rund ums Thema Kinderbetreuung durch ausländische junge Leute. Sie erteilt mir bereitwillig Auskunft.

„Ein Vorteil dieser Form liegt sicher darin, dass die Kinder zu Hause betreut werden, z. B. wenn sie krank oder noch zu klein für den Kindergarten sind. Je nachdem, wie offen eine Familie ist, kann es als Nachteil angesehen werden, dass eine ,fremde’ Person mit im Haushalt lebt. Allerdings akzeptiert es das AMS neuerdings, dass für die Au-pair-Kraft in der Nähe ein Zimmer angemietet wird. Es gibt sogar schon eigene Au-pair-Wohngemeinschaften.“ Dann berichtet Frau Nolz, dass die Au-pairs seit einigen Jahren fast ausschließlich aus Russland, der Ukraine, Weißrussland, Georgien und der Mongolei kämen. Innerhalb der EU-Länder finde kein Au-pair-Austausch statt, da kein Interesse mehr daran bestehe.

Sind die Eltern mit dieser Betreuungsform zufrieden?

Frau Nolz: „80 bis 90 Prozent der Eltern hatten bereits mehrmals eine Au-pair-Kraft zu Gast und suchen immer wieder eine. Viele Au-pair- Kräfte arbeiten zuerst in Deutschland, weil dort Au-pairs nur bis zum Alter von 25 Jahren zugelassen sind. Dann kommen sie schon mit entsprechenden Deutschkenntnissen nach Österreich.“ Ich will wissen, wie die Vermittlungstätigkeit der Agentur „familybusiness“ abläuft. „Es ist ein Betreuungsbeitrag von EUR 380 zu entrichten. Nach der Zahlung von EUR 100 bekommt die Familie drei oder mehr Vorschläge. Die Agentur stellt dann den Kontakt her und erledigt alle Formalitäten. Bei der Einreise ist der Restbetrag zu begleichen.“ Gibt es Familien, für die sich das Au-pair-System besonders eignet? „Vor allem Alleinerziehende und Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind, werden entlastet. 60 bis 70 Prozent der Familien haben Kinder, die jünger als sechs Jahre sind.“ Kann die Expertin potenziellen Gasteltern einen Rat geben? „Man sollte einen Stundenplan erstellen und mindestens ein Mal in der Woche mit dem Au-pair besprechen, was man von ihm erwartet. Sonst kann es zu Missverständnissen kommen.“ Die zukünftigen Gasteltern können natürlich auch auf eigene Faust ein Au-pair suchen und die notwendigen Formalitäten selbst erledigen. Das kostet zwar Zeit, spart aber die Vermittlungsgebühr für eine Agentur.

Hilfreiche Homepages für Paare mit Eigeninitiative:
www.aupairkontakt.at
www.aupair-world.net
www.aupair-worldwide.at

Das Au-Pair: eine Orientierung

Inwiefern kann ein Aupair die Gastfamilie unterstützen? Welche Aufwendungen treffen die Familie? Eine Übersicht zur Orientierung. Was kann man von einem Au-pair erwarten? 25 Stunden Kinderbetreuung in der Woche Mithilfe bei alltäglicher Hausarbeit 1 bis 2 Mal pro Woche Babysitten Was sollte man als Gastfamilie bieten? Integration in die Familie Eigenes, versperrbares Zimmer und Verpflegung Unfall und Krankenversicherung Taschengeld Je nach Gegebenheiten die Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses bei Übernahme der halben Kosten sowie eventuell Teilnahme an anderen kulturellen Veranstaltungen Was sind die Voraussetzungen für die Au-pair-Tätigkeit? Matura oder Berufsabschluss Eignungsüberprüfung (Referenzen …) Alter zwischen 18 und 28 Jahren Grundkenntnisse der deutschen Sprache Bereitschaft zur Mithilfe im Haushalt Erfahrung im Umgang mit Kindern Die Gastfamilie hat das Au-pair-Verhältnis zwei Wochen vor Beginn der Beschäftigung beim Arbeitsmarktservice (AMS) anzuzeigen. Stellt das AMS eine Anzeigebestätigung aus, kann die Au-pair-Kraft beschäftigt werden.

Das wird vom AMS befürwortet, wenn die Au-pair-Kraft:

• zwischen 18 und 28 Jahren alt ist,
• durch eine autorisierte Vermittlungsagentur vermittelt wurde,
• eine Tätigkeit ausübt, die dem beim AMS aufliegenden Mustervertrag entspricht.

Die Anzeigebestätigung wird für sechs Monate ausgestellt und kann pro Au-pair einmal verlängert werden. Au-pair-Kräfte aus EWR- und EU-Mitgliedsstaaten brauchen keine Aufenthaltsbewilligung. Bei einem länger als drei Monate dauernden Aufenthalt müssen sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland besorgen. Erforderlich ist dafür die Anzeigebestätigung des AMS. Falls eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich ist (Drittstaatsangehörige), muss diese vom Au-pair persönlich bei einer österreichischen Auslandsvertretung beantragt werden. Sie ist mit der unterfertigten Anzeigenbestätigung des AMS meist innerhalb von 24 Stunden erhältlich.

Seit 1. Juli 2007 muss die Gastfamilie beachten, dass die Au-pair-Kraft:

• als geringfügig Beschäftigte zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet ist und Beiträge für die Mitarbeitervorsorgekasse geleistet werden;
• über eine (private) Krankenversicherung verfügt, die in Österreich leistungspflichtig ist;
• nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz beschäftigt und nach dem Mindestlohn für Im-Haushalt-Beschäftigte entlohnt wird.

Der Mindestlohn richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Gastfamilie wohnt, der Anzahl der Kinder, die betreut werden, und der vereinbarten Stundenzahl.

Dr. Birgit Mosser-Schuöcker