Österreich: Neben der staatlichen Kinderbeihilfe – korrekt Familienbeihilfe – unterstützen auch die neun Bundesländer Familien mit Kindern. Hier ein Überblick mit allen wichtigen Beihilfen mit konkreten Links
Österreich ist ein Flickenteppich. In punkto Familienförderung geht jedes Bundesland seinen eigenen Weg. Die Unterstützungen unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Bundesländern. In vielen Bundesländern gibt es zusätzlich Familienpässe, regionale Zuschüsse für Betreuung, Start- und Ferienhilfen usw.. Manchmal sind die Förderungen an Einkommensgrenzen gebunden. Dies gilt vor allem bei direkten Zuschüssen. Zusätzlich gilt, dass nahezu alle Förderungen extra beantragt werden müssen und an einen Wohnsitz im entsprechenden Land gebunden sind. Im folgenden ein Überblick über die einzelnen Leistungen der neun österreichischen Bundesländer.
Burgenland
Die Kinderbetreuung in öffentlichen Kindergärten und Kinderkrippen ist seit dem 1. November 2019 kostenlos. Dies gilt auch für private Kindergärten, die für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände einen Versorgungsauftrag erfüllen. Daneben hat das Land Burgenland noch eine ganze Reihe von Förderungen für Familien mit Kindern. Unter anderem den Kinderbonus.
Kinderbonus
Der Kinderbonus besteht aus monatliche Zuschüssen für Familien je nach Einkommen. Die Höhe der „Kinderbeihilfe“ (offizielle Kinderbonus) liegt zwischen 140 und 190 Euro/Monat und wird maximal für 1 Jahr gezahlt. (z. B. bis etwa € 190/Monat für höher gestaffelte Einkommensgruppen). Anträge können ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats gestellt werden. Alle Details zum Kinderbonus im Burgenland.
Weitere Förderungen:
- Burgenland Family Card – kostenlose Vorteils- und Servicekarte mit Rabatten (Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland).
- Kinderbetreuungsförderung – Zuschuss zu den Kosten in Krippen/Kindergärten (Höhe abhängig von Betreuungsstunden; meist laufend im Kindergartenjahr beantragbar).
- Mittagessens- und Schulveranstaltungsförderung – einkommensabhängige Unterstützung für Verpflegung und schulische Aktivitäten.
- Lehr- und Schulbeihilfen für einkommensschwache Familien über AK Burgenland.
Voraussetzungen
Meist ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland notwendig. Bei Kostenübernahmen ist der Nachweis der Kosten mittels Rechnungen notwendig. Bei einkommensabhängigen Förderungen (z.B. Kinderbonus) gelten bestimmte Obergrenzen. In diesem Fall müssen entsprechende Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Weiter Informationen mit Links finden Sie hier: So werden Familien mit Kindern im Burgenland gefördert
Weitere wichtige Infos
Die offizielle Familien-Förderseite mit umfassenden Infos und detaillierten Erklärungen zu den Einkommensobergrenzen finden Sie hier:
https://www.familienland-bgld.at/foerderungen/foerderungen-fuer-familien/
Kontakt bzw. Antrag: Amt der Burgenländischen Landesregierung – Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt (Kontakt dort). Link: https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/
Kärnten
Seit Herbst 2023 ist die Kinderbetreuung auch in Kärntner Kindergärten (3 bis 6 Jahre) prinzipiell kostenlos. Dafür sorgt das sogenannte „Kärntner Kinderstipendium. Allerdings müssen Verpflegungskosten und Kosten für Bastelmaterial von den Eltern selbst getragen werden. Auch die Kosten für die Betreuung, die über dem ermittelten Durchschnitt in Kärnten liegen, müssen noch von den Eltern gezahlt werden. (Mehr zum Kinderstipendium einfach klicken.)
Weitere Förderungen
- Familienzuschuss: Der Familienzuschuss ist eine Unterstützung für einkommensschwächere Familien in Kärnten. Die Höhe der Unterstützung errechnet sich aus dem Familiennettoeinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder. Der Familienzuschuss wird für 48 Monate (drei Jahre) gewährt, wobei alle sechs Monate ein neuer Antrag zu stellen ist. Voraussetzung ist u.a., dass das Kind sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Höhe des Zuschusses liegt aktuell (2026) zwischen 62 und 279 Euro (hier eine Tabelle mit Einkommensgrenzen und Zuschusshöhe file:///C:/Users/admin/Downloads/Einkommenstabelle%20Familienzuschuss.pdf). Weitere Infos zu erforderlichen Unterlagen und zur Antragsstellung finden sich hier.
- Mehrlingsgeburtenzuschuss: Einmaliger Zuschuss des Landes bei einer Geburt von mehr als einem Kind. Der Zuschuss ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig und liegt bei Zwillingen bei € 400,- bei Drillingen bei € 600,-. Die Förderung muss beantragt werden. Weitere Details und Kontakt hier.
- Hilfe und finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen: Für Familien die in eine besonders schwierige soziale Lage geraten sind werden zusätzlich Gutscheine angeboten. Voraussetzung ist u.a., dass bereits ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen eingebracht wurde.
Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung ist üblicherweise ein Hauptwohnsitz in Kärnten und – z.B. beim Familienzuschuss – das Unterschreiten einer bestimmten Einkommenshöhe.
Mehr zu den Maßnahmen des Landes Kärnten für Familien – z.B.: Kärntner Familienkarte & Kärntner Jugendkarte finden sich auf dieser Seite: https://www.ktn.gv.at/familie https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=5&subthema=26
Eine Übersicht über alle Förderungen des Landes Kärnten auch in anderen Bereichen finden Sie hier: Förderungen des Landes Kärnten
Kontakt bzw. Antrag: Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung je nach Zuständigkeit. Adresse: Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Telefonische Auskünfte: MO bis FR: 8 – 12 Uhr, MO bis MI: 13 – 16 Uhr- Tel.: 050 536 – 31160
Sonderaktion Feriencamps in Kärnten: In Zusammenarbeit mit den Naturfreunden Kärnten bietet das Landesjugendreferat Kärnten 2026 wieder Sommer-Feriencamps für Kinder und Jugendliche an. Die Camps werden in Velden am Wörthersee (siehe Foto) und im Nationalpark Hohe Tauern organisiert. Kosten: € 410 inklusive Vollpension – für Inhaber:innen der Kärntner Familienkarte reduziert sich der Betrag auf € 360. Mehr Infos: Feriencamps in Kärnten
Niederösterreich
Prinzipiell ist der Kindergartenbesuch in den niederösterreichischen Landeskindergärten (Ausnahme Volksschulkinder) in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr kostenlos. Für Spiel- und Fördermaterial sowie Verpflegung werden darf ein höchstens kostendeckender Beitrag eingehoben werden. Die Nachmittagsbetreuung ist jedenfalls zu bezahlen.
Weitere Förderungen
Zum Thema Förderungen für Familien werden auf der Seite der Landesregierungfolgende Punkte aufgezählt (https://www.noel.gv.at/noe/Foerderungen.html?folder=84) Dies sind:
- Eltern-Kind-Zentren-Förderung: Dabei handelt es sich um elternorganisierte Einrichtungen zur Unterstützung für Eltern. Das Angebot umfasst Information, Kompetenzverbesserung und elterlichen Erfahrungsaustausch. Die Startförderung liegt aktuell bei € 3.500, für den Betrieb kann ebenfalls jährlich ein Betrag von € 3.500 bewilligt werden. Mehr dazu hier!
- Förderung von familienspezifischen Aktivitäten: Gefördert werden Aktionen und Projekte, die für Familien sind. Voraussetzungen u.a.: Die Förderung muss im öffentlichen Interesse sein – Details hier.
An Direktförderungen für Familien findet sich auf der entsprechenden Seite des Landes noch der:
Verwaltungsfonds für in Not geratene Familien in Niederösterreich: Dieser Fonds soll Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, in finanzielle Bedrängnis geraten sind. , rasch und unbürokratisch helfen. Mehr dazu hier: https://www.noel.gv.at/noe/Familien/Verwaltungsfonds_fuer_in_Not_geratene_Familien_in_Niedero.html
Wie in den meisten anderen Bundesländern gibt es auch in Niederösterreich eine Vorteilskarte für Familien. Der sogenannte Familienland*Pass „ist eine kostenlose Vorteilskarte für niederösterreichische Familien und alle, die gerne Zeit mit Kindern verbringen“, wie es auf der Seite des Landes NÖ heißt. Alle Details dazu finden Sie hier: https://www.noel.gv.at/noe/Familien/Familienland-Pass.html
Das „blau-gelbe Schulstartgeld“ in Höhe von € 100, welches in den Jahren 2022 und 2023 ausbezahlt wurde 2024 laut einem Bericht der NÖN eingestellt.
Hier noch ein Link zu den Förderungen für familien: https://www.noel.gv.at/noe/Foerderungen.html?folder=84
Kontaktstelle des Landes: Amt der NÖ Landesregierung, Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Oberösterreich
Wie in einigen anderen Bundesländern ist der Kindergartenbesuch in Oberösterreich ab dem 30. Lebensmonat kostenlos (Quelle: AK Oberösterreich )
Allerdings fallen für die Nachmittagsbetreuung monatlich zwischen € 46 (Mindestbeitrag) und € 119 (Höchstbeitrag) an. Auch das Mittagessen ist zusätzlich zu bezahlen.
Weitere Familienförderungen des Landes OÖ
- Eltern-Kind-Zuschuss: Einmalige Zahlung von € 160 für Erziehungsberechtigte, wenn sie das Kind überwiegend betreuen und mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt wohnen, sowie die im Vorsorgeheft beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Alle Details hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/eltern-kind-zuschuss.htm
- Kinderbetreuungsbonus: Er wird an Eltern ausgezahlt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und keine bis 13.00 Uhr beitragsfreie Kinderbetreuungseinrichtung nützen. Höhe der Förderung € 960 (€ 80/Monat), die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Alle Details hier: Oö. Kinderbetreuungsbonus
- Mehrlingszuschuss: Ein Zuschuss der auf Antrag einmalig und unabhängig vom Einkommen ausbezahlt wird. Bei Zwillingen werden € 550 + ein 100 € Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas übergeben, bei Drillingen sind es 1.100 Euro Geldleistung + 200 Euro Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas. Mehr dazu hier!
- Schulveranstaltungshilfe: Die Höhe der Beihilfe für die Teilnahme an einer Schulveranstaltung liegen zwischen zwischen 60 Euro für 2-tägige und 150 Euro für 5-tägige Schulveranstaltungen. Mehr zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung hier.
- Nachhilfeförderung: Förderung für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe. Die Förderhöhe beträgt € 150/Semester. Gefördert werden nur die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache. Alle Details hier.
Weitere Informationen zu den Förderungen im Bereich Gesellschaft und Soziales des Landes Oberösterreich finden sich auf dieser Webseite der Landesregierung.
Eine eigene Broschüre, die hier zum Download bereitsteht listet zudem weitere Maßnahmen des Landes und des Bundes auf.
Die OÖ Familienkarte – eine kostenlose Vorteilskarte mit Vergünstigungen für Familien Nächtigung, Freizeit, Bildung) im gesamten Bundesland – kann hier beantragt werden: OÖ Familienkarte
S
alzburg
Salzburg gehört zu jenen Bundesländern in denen der Kindergarten nicht generell kostenlos. Kostenlos ist lediglich der halbtägige Besuch (20 Stunden/Woche, ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor dem Schuleintritt. Für jüngere Kinder oder längere Betreuungszeiten fallen in der Regel monatliche Elternbeiträge an, wobei Ermäßigungen möglich sind. Das Land hat bisher allerdings Kostenzuschüsse für die Kindergartenbetreuung gewährt, was sich demnächst ändern soll wie etwa der ORF berichtet “Kleinkindbetreuung soll teurer werden”.
Weitere Förderungen
Folgende Förderungen für Familien werden auf der Seite des Landes Salzburg angeführt:
- Hilfe für werdende Mütter: Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von schwangeren Frauen, die sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden. Die Unterstützung beträgt einmalig € 600,- bzw. € 300,-. Mütter, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld haben, kann eine „Unterstützung nach der Geburt“ innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Diese beträgt einmalig € 400. Mehr dazu finden Sie hier: Hilfe für werdende Mütter
- Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen: Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden, die sich durch eine Notsituation in einer finanziellen Notlage* befinden. Höhe der Förderung: maximal € 3.000 – der Maximalbetrag kommt allerdings nur in außergewöhnlichen Situationen zur Anwendung. Mehr dazu hier: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/mat-foerderungen
- Förderung bei Mehrlingsgeburten: Wie andere Bundesländer auch (z.B.: das Burgenland & Kärnten) unterstützt Salzburg Familien im Fall einer Mehrlingsgeburt. Pro Mehrlingskind wird eine einmalige Unterstützung in Höhe von € 700,- gewährt (z. B. Zwillinge € 1.400,-, Drillinge € 2.100,- etc.). Mehr dazu: https://www.salzburg.gv.at/themen/gesellschaft/familie/mat-foerderungen
- Förderung Kinderbetreuungsfonds: Durch den Kinderbetreuungsfonds werden nicht-schulpflichtige Kinder bis zum verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr unterstütz. Im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr wird diese Förderung nicht mehr gewährt. Die Einkommensobergrenze für die Förderung liegt bei Alleinerziehenden, sowie Familien mit einem Kind € 2.479,75 (netto mtl). Für jedes weitere unversorgte Kind, das im (gemeinsamen) Haushalt gemeldet ist, erhöht sich diese Grenze um € 610,40. Die Förderung beträgt maximal € 400,– (Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden) sowie maximal € 700,– (Betreuungszeit über 20 Wochenstunden). Details und Link zur Antragsstellung hier.
Weitere Förderungen z.B. für die Kosten von Schulveranstaltungen (bis zu 300 Euro jährlich) finden sich unter dem Bereich Bildung hier: https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/formulare-b/schulveranstaltungen
Eine Übersicht über alle verschiedenen Förderungen des Landes Salzburg gibt es hier: https://www.salzburg.gv.at/foerderungen
Infos zum Salzburger Familienpass, ein kostenloses Angebot des Landes welches Salzburger Familien viele Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten, kulturellen Veranstaltungen oder beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr bietet, finden Sie hier: Familienpass in Salzburg
Voraussetzungen: Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg; beim Kinderbetreuungsfonds Einkommensgrenzen je nach Familiengröße sind definiert.
Kontakt: jugend-familie@salzburg.gv.at
Steiermark
Auch in der Steiermark ist der Kindergarten nicht generell kostenlos. Für jüngere Kinder bis 5 Jahre oder die Nachmittagsbetreuung fallen Kosten an die sozial gestaffelt sind. Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr können den Kindergarten täglich bis zu 6 Stunden kostenlos besuchen. Details zu den Beiträgen finden sich hier: Sozial gestaffelte Elternbeiträge – Kinderbetreuungsjahr 2026/27
Sonstige Förderungen
- Kinder-Ferien-Aktivwochen-Beihilfe: Das Land Steiermark gewährt Familien mit einem geringen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in den Ferien. Mehr dazu findet sich hier: Beihilfe für ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen
- Förderung bei Mehrlingsgeburten: Die Höhe der Förderung beträgt bei Zwillingen € 600, bei Drillingen € 1.200, etc. Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden. Details finden Sie hier: Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
- Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark: Für Kinder zwischen 0 und 15 Jahren in einer bewilligten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung können max. € 84,90/Monat gefördert werden.
Einen kurzen Überblick über die Familienförderungen des Landes Steiermark gibt es hier: Familienleistungen in der Steiermark / Österreich 2026 https://www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/beitrag/12724455/135802561/
Dort findet sich auch ein downloadbares PDF mit einer Übersicht über alle Familienleistungen. Hauptsächlich sind darin aber Leistungen des Bundes verzeichnet.
Informationen zum ZWEI & MEHR, den Familienpass des Landes Steiermark finden Sie hier!
Laut dem Transparenzportal der Bundesregierung bietet die Stadt Graz zusätzliche Förderungen. Diese bestehen aus der
- Sozialcard Graz – Kleinkinderzuschuss – Infos hier!
- Kindererholungsaktion der Stadt Graz: Infos hier!
- und dem Willkommen in Graz – Gutschein und Klein hat´s fein – Familienpass: Infos hier.
Tirol
Für Kinder die am Stichtag (jeweils 1. September) vier oder 5 Jahre alt sind, ist der Kindergarten für 20 Stunden die Woche kostenlos. Für eine längere Betreuungszeit oder Verpflegung können jedoch Kosten anfallen. Mehr dazu hier: Tiroler Gratis-Kindergarten
Weitere Förderungen
- Kindergeld plus: Einmalige Förderung für einkommensschwächere Familien. Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Nur für Personen mit Hautwohnsitz in Tirol. Höhe der Förderung: € 330 bis € 550. Mehr dazu: Kindergeld Plus in Tirol
- Mehrlingsgeburtenzuschuss: Einmalzuschuss bei einer Mehrlingsgeburt – Höhe bei Zwillingen € 660, bei Drillingen € 990, usw. Anträge müssen vor dem 1. Geburtstag der Kinder eingebracht werden. Detail Infos und Antragsstellung hier: Mehrlingsgeburtenzuschuss in Tirol
- Schulkostenbeihilfe: Für Kosten die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch anfallen wird an einkommensschwache Familien einmal jährlich eine finanzielle Unterstützung ausgezahlt. Das Einkommen darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Höhe der Förderung zwischen € 150 und € 200. Die Auszahlung erfolgt nur auf Antrag. Mehr Infos bzw. Link zur Antragsstellung hier!
- Förderung für Teilnahmen an Schulveranstaltungen: Ziel ist es, einkommensschwachen Familien die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen zu erleichtern. Das Einkommen darf ein bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Die Höhe der föredrung liegt zwischen 125 und 150 Euro. Mehr dazu hier: Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland
Eine Übersicht über alle Förderungen des Landes Tirol für Generationen findet sich hier: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/
Kontakt und Zuständigkeit: Abteilung Gesellschaft & Arbeit, Meinhardstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel+43 512 508 80 7804 – Details hier: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gesellschaft-und-arbeit/
Tirol hat, wie andere Bundesländer auch, einen Familienpass, der Familien verschiedene Vergünstigungen bietet. Dieser gilt nicht nur in Tirol, sondern in der gesamten Europaregion in Tirol, Südtirol und Trentino. Mehr dazu hier: Tiroler Familienpass / EuregioFamilyPass
Vorarlberg
Vorarlberg zählt wie Salzburg zu jenen Bundesländern in denen die Betreuung im Kindergarten nicht kostenlos ist. Lediglich im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist der Kindergarten für 5-Jährige beitragsfrei (20 Stunden/Woche). Für jüngere Kinder oder längere Betreuungszeiten fallen Kosten an, die sozial gestaffelt sind. Weiter Infos zu den Kosten finden Sie unter der Seite Leistbare Kinderbetreuung – Soziale Staffelung
Sonstige Förderungen
- Zuschüsse für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Details dazu hier – einfach klicken).
- Mehrlingsgeburten: Einmaliger Zuschuss von € 800 (Zwillinge), € 1.200 (Drillinge), + € 400 für jedes weiter Kind. Details dazu finden Sie hier: Förderung bei Mehrlingsgeburten
- Familienzuschuss: Der Zuschuss ist vom Familiennettoeinkommen abhängig und wird – im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld – für maximal 18 Monate gewährt. Die Höhe des Zuschusses liegt je nach Einkommen bei monatlich € 150 bis € 600. Der Antrag muss bei der zuständigen Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Alle Details sowie einen Link zum Online-Formular finden Sie hier: Familienzuschuss für Vorarlberg
Eine Übersicht über alle Förderungen im Bereich Jugend und Familien in Vorarlberg findet sich hier: Förderungen im Bereich Jugend und Familie
Zudem gibt es in Vorarlberg die sogenannten Familienwochen – eine günstige Alternative bei begrenztem Urlaubsbudget. Voraussetzungen sind: Familienpass sowie Bezug von Familienzuschuss, Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe. Alle Details zum Thema sowie aktuelle Termine für den Sommer finden Sie hier: Familienwochen
Mit dem Familienpass erhalten Vorarlberger Familien zudem Vergünstigungen in Sport-, Kultur- oder anderen Freizeiteinrichtungen. Mehr Infos & Antragsformular hier: Familienpass in Vorarlberg
Kontakt: Jugend und Familie, Landhaus, 6901 Bregenz; Standort: Landwehrstraße 1, 6900 Bregenz, Tel.: +43 5574 511 22175, E-Mail jugend.familie@vorarlberg.at
Wien
Der Besuch von städtischen und vielen privaten Kindergärten in Wien ist grundsätzlich kostenlos, wenn mindestens ein Elternteil und das Kind den Hauptwohnsitz in Wien haben. Das Mittagessen und eventuell Zusatzangebote sind mit Kosten verbunden. Der kostenlose Kindergarten gilt von 0 bis 6 Jahre. Eltern deren Kinder eine Bildungseinrichtung außerhalb Wiens besuchen können eine Förderung beantragen. Alle Details dazu finden sie hier: Förderung für Wiener Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen außerhalb Wiens
Sonstige Förderungen
- Urlaubsförderung: Familien mit einem geringeren Einkommen wird die Möglichkeit auf einen geförderten Urlaub mit den Kindern geboten. Der Urlaub wird vom Verein Wiener Jugenderholung (WIJUG) organisiert. Alle Details dazu hier: Geförderter Urlaub für Kinder und Familien mit geringem Einkommen
Laut dem Transparenzportal der Republik gibt es in Wien noch folgende Förderungen:
SchülerInnen-Unterstützungen für mehrtägige Schulveranstaltungen: zuständig ist die Bildungsdirektion für Wien
Zuschuss zum Elternbeitrag: Zuschuss zum Elternbeitrag für schulpflichtige Kinder, die eine private Betreuungseinrichtung besuchen
Alle Förderungen im Bereich Bildung finden sich auf dieser Seite: https://www.wien.gv.at/amtswege/foerderungen#bildung
Zahlreiche dieser Förderungen werden direkt über die jeweiligen Träger – z.B. Schulen abgewickelt.
Kontakt/ Zentrale Anlaufstelle:
MA 11 Kinder- und Jugendhilfe (Stadt Wien), Montag bis Freitag 8-15.30 Uhr, 3., Rüdengasse 11, Tel: +43 1 4000-8011, post@ma11.wien.gv.at
Hier noch ein Service-Link unserer Schwesternplattform schwangerschaft.at zum Thema Wochengeld berechnen:
“Wochengeld berechnen – so geht’s
Das Bild oben zeigt keine real existierenden Personen und wurde mit Hilfe von KI (ChatGPT) generiert.
Anmerkung zu den Bildern derWappen der Bundesländer: In Österreich sind offizielle Wappen der Bundesländer gemäß § 7 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes als amtliche Werke gemeinfrei. Quelle für die Bilder der Wappen: Wikipedia
