Unterwegs mit dem Fahrrad

Der Fahrradkindersitz

Die eine Möglichkeit ist der Fahrradkindersitz. Das ist zumeist eine Kunststoffschale, die direkt am Fahrradrahmen befestigt wird. Ältere Modelle mit Befestigung am Gepäckträger haben ausgedient und sind auch nicht so sicher. Für wen: Von Gesetzes (StVO § 65 Abs 3) wegen dürfen nur Kinder bis 8 Jahre mit einem eigenen Kindersitz am Fahrrad mitgenommen werden.
Worauf beim Kauf zu achten ist:

Stabile Schale in hellen und freundlichen Farben (Achtung! Vor allem billige Schalen sind UV-instabil und verfärben sich schon nach zwei bis drei sonnigen Jahren weißlich, Bruchgefahr).
Befestigung am Fahrrad checken (Verriegelung, leichte Demontage des Kindersitzes bei Nichtgebrauch).
Eventuell zweite Halterung für das Zweitrad.
Schweißsaugende Sitzpolsterung. Kind soll keinen Hautkontakt mit der heißen Schale haben.
Höhenverstellbare Fußstützen (gut fixierbar, sonst gehen sie am ersten Feldweg verloren).
Füße dürfen auf keinen Fall in die Radspeichen geraten (Fußriemen und breitflächige Abdeckungen zum Rad).
Rundum hoch gezogene Rückenlehne mit gutem Seitenhalt.
Gute Handgriffe, damit Ihr Kind sich gut festhalten kann und so ein sichereres Gefühl bekommt.
Hosenträgergurte um auch bei wilden Manövern sicher im Sattel zu bleiben.
Manche Modelle weisen auch eine leicht nach hinten neigbare Rückenlehne auf. Das ist auf langen Touren angenehm, weil man dann besser dösen kann, während die anderen strampeln. Wichtig ist dann bei der Montage, dass der Schwerpunkt (bei guten Modellen ist der angezeichnet) nicht hinter der Radnabe liegt. Sonst kippt das Fahrrad möglicherweise nach hinten um, sobald der Lenker absteigt.
Reflektoren am Kindersitz machen das Rad auch für nachfolgende Autofahrer besser sichtbar.

Was man sonst noch mithaben sollte:
Ein Fahrradhelm ist auch für ein mitfahrendes Kind unabdingbar. Moderne Helme sind nicht nur chic, sondern schützen auch vor einem Sonnenstich. Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran.

Wann kann man beginnen:
Jedenfalls nicht zu früh. Ein Kind sollte erst richtig sitzen können, bevor es in einem Fahrradkindersitz mitfährt.
Spätestens, wenn nur ein Fahrrad zur Verfügung steht, aber zwei Kinder mitfahren sollen, gibt es nur mehr die Möglichheit einen Fahrradanhänger zu benützen.

Fahrrad-Kinderanhänger

Die Vorarlberger wissen es schon seit Jahren, mittlerweile beginnt es sich auch im restlichen Österreich herumzusprechen: Eine der sichersten und vor allem für die Kinder bequemsten Möglichkeiten mit den Eltern und ihren Fahrrädern unterwegs zu sein ist der Fahrrad-Kinderanhänger.
Sicher deswegen, weil ein Kinderanhänger einerseits von sich aus stabil steht und auch nicht umfällt, wenn das Zugfahrrad kippt – im Gegensatz zum Kindersitz am Fahrrad, das man mit Kind im Sitz nicht einfach abstellen kann – und andererseits, weil zumindest qualitativ bessere Anhänger eine feste und verstärkte Fahrgastzelle besitzen, die auch bei einem Unfall mehr Sicherheit bietet als ein Kindersitz. Bequem deswegen, weil die Kinder relativ viel Bewegungsfreiheit haben und auch problemlos längere Zeit im Anhänger schlafen können.

Ein Wetterverdeck bietet Schutz gegen Wind und Regen, zusätzlich ist im Anhänger Platz für Spielzeug, meistens befindet sich hinter dem Sitz ein richtiger “Kofferraum” für zusätzliches Gepäck oder auch einen mittelgroßen Einkauf.

Kinderanhänger werden sowohl mit festen Bodenwannen aus Kunststoff oder Metall als auch mit Textilböden angeboten. Anhänger mit festem Boden sind im Normalfall schwerer, eignen sich aber auch besser als Transportanhänger. Anhänger mit Textilböden sind leichter; für eine lange Haltbarkeit muss eine einwandfreie Textil- und Nahtqualität gewährleistet sein, die derzeit nur Markenhersteller in der mittleren und oberen Preisklasse bieten.

Gewichtsunterschiede sind beträchtlich: Während “Baumarktanhänger” in der Preisklasse unter € 250,- bis zu 25 kg wiegen, muss man bei besseren Modellen ab ca. € 370,- nur mit 10-14 kg Anhängergewicht rechnen. Spätestens beim Bergauffahren merkt man den Unterschied.

Die neue Fahrradverordnung (siehe Kasten) schreibt eine Lichtanlage am Fahrradanhänger vor. Da diese Bestimmung weltweit einzigartig ist, nimmt derzeit kein Hersteller darauf Rücksicht. Handelsübliche LED-Batterielichter, wie sie für Fahrräder erhältlich sind, lassen sich aber auch an den meisten Anhängern befestigen. Ebenfalls vorgeschrieben ist eine Radblockiereinrichtung oder Feststellbremse am Anhänger. Für einige bessere Anhänger sind inzwischen Kinderwagen-Umbausätze erhältlich; diese enthalten üblicherweise auch eine zum Anhänger passende Feststellbremse, die meistens auch einzeln erhältlich ist.

Fotos: Kzenon/Shutterstock.com, Christin Gasner/Shutterstock.com

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